Die neue Heilmittelverordnung
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So funktioniert der Übergang von der alten zur neuen Heilmittelverordnung
Ursprünglich war die Änderung für den 1. Oktober 2020 vorgesehen.
Da nicht alle Software-Unternehmen rechtzeitig die neuen Vorgaben umgesetzt haben, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen,
dass die neue Heilmittel-Richtlinie sowie das neue Muster 13 erst ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten werden.
Ärzte müssen beachten, dass die bisherigen Heilmittelverordnungen ab Januar 2021 – nach derzeitigem Stand – nicht mehr genutzt werden dürfen.
Es empfiehlt sich, die neuen Formulare rechtzeitig zu bestellen.
Ob die alten Formulare noch nach dem 01.01.2021 jedoch aufgebraucht werden dürfen, steht aktuell nicht fest.
Vielleicht wird es auch jetzt wieder eine ähnliche Regel wie bei der Vordruck-Umstellung 2017 geben:
Obwohl es laut dem GKV-Spitzenverband für Ärzte nicht gestattet ist, veraltete Vordrucke zu verwenden, wurde für den Übergang festgelegt, dass alte Heilmittelverordnungs-Vordrucke noch ein halbes Jahr länger von den Krankenkrassen akzeptiert werden würden.
Gut möglich also, dass eine solche Übergangsregelung ebenfalls 2021 Anwendung finden wird.